§1 Anwendungsbereich:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die der LTH Mountainlodge GmbH (im Folgenden “LTH“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“ erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung von Ferienappartements, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der LTH. LTH ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte erfüllen zu lassen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Appartementaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit LTH abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn LTH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichen oder schriftlichen Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme LTH´s zustande. LTH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn LTH dies ausdrücklich gestattet. LTH kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
4. LTH ist nicht an eine Buchungsbestätigung gebunden, wenn ihr eine auf einem technischen Fehler basierende elektronische Offerte zugrunde liegt.
5. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist LTH ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Ferner ist LTH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen – vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen nicht eingehalten werden – zum Zeitpunkt der Online-Buchung des Kunden technische Probleme seitens der LTH oder Drittanbieter vorlagen .
7. Der berechtigte Rücktritt von LTH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§3 Appartementnutzung, Appartementübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Appartements erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet LTH für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen LTH´s erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Appartements. Sollten Appartements im Hause nicht verfügbar sein, wird LTH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat LTH vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Appartements stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat LTH das Recht, gebuchte Appartements nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Appartements müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Danach kann LTH über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreisen (Listenpreis).
6. Es wird eine Kaution i.H.v. € 500,- erhoben. Die Kaution wird auf Ihrer Kreditkarte blockiert und nach Abreise wieder freigegeben. Im Schadensfall werden die Kosten mit der Kaution gegenverrechnet.
§4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste LTH´s. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. Gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat LTH das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträglich Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. LTH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die LTH nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn LTH die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob LTH ihre Leitungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Der Zahlungsanspruch LTH´s ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtig LTH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuerhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet, Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. LTH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung LTH´s nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung LTH´s abgetreten werden.
§5 Leistungsstornierung
1.Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des Vertragspartners hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten.
Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise sind kostenfrei möglich, spätere Stornierungen werden mit 90% des Reisepreises berechnet.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden LTH´s nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern LTH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
§6 Rücktritt / Kündigung LTH
1. LTH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von LTH nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen LTH´s mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht.
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung LTH´s untervermietet werden.
f) LTH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen LTH´s in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. LTH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch LTH begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch LTH´s auf Ersatz eines Ihr entstandenen Schadens und der von Ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§7 Haftung LTH´s , eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. LTH haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet LTH für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung LTH´s für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen
4. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch LTH eingesetzten Unternehmen, ihre Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn LTH eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
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6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, bei LTH anzuzeigen.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. LTH bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen LTH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§8 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der LTH.
2. Es gilt österreichisches Recht.
3. Gerichtsstand Scheibbs
4. Sollen einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.
3295 Lackenhof